Kosten und Förderung
- Die Einschreibgebühr für die Ausbildung beträgt
€ 77,- und wird fällig bei Abschluss des Ausbildungsvertrages. - Die monatlichen Lehrgangsgebühren betragen z. Zt.
€ 357,-per monatlichen Lastschrifteinzug. - Für die schulinternen Zwischenprüfungen im ersten und dritten Semester wird jeweils eine Gebühr von
€ 50,- erhoben. Des Weiteren wird für das Staatsexamen eine Gebühr von € 102,- erhoben. - Zusätzlich fällt für die Anfertigung von Skripten für die gesamte Ausbildungszeit eine einmalige Gebühr
von
€ 100,- an.
Förderung
Bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung können Sie sich über Fördermöglichkeiten nach BAföG informieren. www.das-neue-bafoeg.de
Des weiteren besteht die Möglichkeit einer Umschulung durch die Agentur für Arbeit bzw. JobCenter. Hierzu müssen Sie spezielle Voraussetzungen erfüllen, um einen Bildungsgutschein beantragen zu können. Mehr dazu erfahren Sie direkt auf den Seiten der Arbeitsagentur: www.arbeitsagentur.de
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ab dem dritten Semester einen Bildungskredit in Höhe von € 300,- monatlich zu erhalten. Anträge, Informationen und Rückzahlmodalitäten erhalten Sie unter www.bva.bund.de
